Hintergrund zum Thema Jugendarbeitsschutz

Worum geht es bei den Vorschlägen zur Novellierung des Jugendarbeitsschutzes? Wirtschaftspolitiker der CDU und FDP sind der Auffassung, die gegenwärtigen Regeln zum Schutz der Jugendlichen seien Ausbildungshemmnisse. Allerdings können sie diese Behauptung nicht belegen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist der Ansicht, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz Vorrang haben - dies gilt gerade angesichts der hohen Zahl von Arbeits- unfällen unter Beteiligung Heranwachsender.

Die Regeln des Jugendarbeitsschutzes sind schon recht flexibel. Bereits heute können Jugendliche unter 18 Jahren in bestimmten Betrieben (z.B. Bäckereien) ab fünf Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23.30 Uhr arbeiten. Weiterer Bedarf ist nicht ersichtlich, zumal die Lockerung des Jugendarbeitsschutzes in den vergangenen Jahren (zuletzt 1997) nicht mehr Ausbildungsplätze gebracht hat. Im Gegenteil: Zählte die Bundesagentur für Arbeit 1996 noch 609 274 Ausbildungsplätze, so waren es 2005 nur noch 562 816. Der anhaltende Mangel an betrieblichen Ausbildungsplätzen rechtfertigt nicht den Abbau von Prävention und Gesundheitsschutz. Ausbildungsplätze dürfen nicht durch das Streichen von Schutzrechten Jugendlicher erkauft werden.


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